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Die Grünfutterernte steht ab Mai wieder bevor. Hierbei müssen viele Rehkitze und Junghasen ihr Leben lassen, Gelege von wiesenbrütenden Vögeln werden zerstört.
Durch geeignete Maßnahmen lassen sich diese Verluste deutlich verringern. Deshalb ergehen folgende Bitten an die Landwirte und an die Jagdausübenden im Wetteraukreis:
Was ist vor der Mahd zu tun?
Der/die Jagdausübungsberechtigte (Adresse bei Gemeindeverwaltung erhältlich) sollte zwei bis drei Tage vor Mähbeginn benachrichtigt werden, vor allem wenn es sich um Wiesen handelt, in denen in den Vorjahren Wild bevorzugt seinen Nachwuchs abgelegt hat. Er/sie kann dann mit geeigneten Mitteln dafür sorgen, dass die Ricken mit ihren Kitzen die Wiese verlassen.
Der Schutz vor dem Ausmähen kann durch vorbeugende Maßnahmen, z. B. durch das Aufstellen von optischen und akustischen Wildscheuchen erfolgen. Der Nachteil aller Vergrämungsmethoden ist der Gewöhnungseffekt für das Wild. Deshalb sollte man alle Vergrämungsmittel erst am Nachmittag vor der Mahd ausbringen.
Scheuchen zur Wildrettung kann sich jeder ohne großen Aufwand selbst anfertigen. Für das Grundgerüst verwendet man etwa armdicke Fichtenstangen. Einfach eine Stange auf 2,50 Meter ablängen und auf einer Seite anspitzen. Danach nagelt man auf das stumpfe Ende einen Querholm von 0,50 Meter auf. Mit der Spitze wird das Gestell in den Boden getrieben. Nun stülpt man einen dünnen Müllsack über das Ganze. Man sollte nur dünne Säcke verwenden, da diese im Gegensatz zu den steifen Düngersäcken im Wind rascheln und so zu der optischen eine akustische Wirkung hinzukommt. Auch Blinkleuchten oder an Pfählen befestigtes Absperrband bieten sich als Wildscheuchen an. Es wird empfohlen, die Scheuchen in einem Abstand von 25 Metern aufzustellen.
Beachten! Da in bestimmten Schutzgebieten der Einsatz von Vergrämungsmitteln und Scheuchen verboten sein kann, sollte vorher beim Forstamt oder der Naturschutzbehörde nachgefragt werden.
Was ist bei der Mahd zu beachten?
Zu den wichtigsten Maßnahmen bei der Mahd zählt, dass Wiesen von innen nach außen gemäht werden, damit die Wildtiere größtmögliche Fluchtmöglichkeiten erhalten. Bei der üblichen Mahd von außen nach innen werden die Tiere eingekesselt und können nicht flüchten. Auch bei der Mahd von innen nach außen kann die Anmahd außen beginnen, um ein Vorgewende zu erhalten. Idealerweise sollten an den beiden Außenrändern zusätzlich schmale Fluchtstreifen stehen bleiben.
Es sollten Wildretter eingesetzt werden.
Um die Kosten zu senken, könnten Wildretter von den Jagdgenossenschaften gemeinschaftlich angeschafft und verwendet werden. Über die Finanzierung lassen auch die meisten Jagdausübungsberechtigten sowie die Hegegemeinschaften mit sich reden.
Keine Mahd bei Dunkelheit, da viele Tiere nachts nicht flüchten, sondern sich ducken.
So einfach und mit geringem Kosten- und Arbeitsaufwand ist es möglich, eine Reihe von Jungwildarten vor dem Mähtod zu schützen.
Was tun, wenn ein Tier gefunden wird?
> Gefundene Rehkitze sollten generell nicht angefasst werden. Wenn das Kitz nach Mensch riecht, nimmt es die Ricke nicht mehr an.
> Stattdessen die Hände vorher mit Gras abreiben, Grasbüschel zwischen Hände und Kitz nehmen und das Kitz an einer geschützten Stelle ablegen. Die Ricke holt es dort bald wieder ab.
> Bei Gelegen, die rechtzeitig erkannt werden, sollte die Wiese in einem Umkreis von mind. 25 m um das Gelege stehen gelassen werden.
> Retten sich Jungtiere in den noch stehenden Bereich der Wiese, sollten dort 5 m breite Rettungsstreifen stehen gelassen werden. Die restliche Wiese umsichtig mit gedrosselter Geschwindigkeit mähen.
Wenn trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ein Kitz in die Maschine gerät, den/die Jagdausübungsberechtigte/n benachrichtigen. Es muss nämlich auf den Abschuss angerechnet werden.
Abstimmung mit Agrarförderprogrammen
Entstehen durch die Schutzmaßnahmen Abweichungen von vertraglich festgelegten Bewirtschaftungsauflagen, sollte dies dem Amt für den Ländlichen Raum frühzeitig mitgeteilt werden. Nur so können eventuelle Sanktionen vermieden werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Wetteraukreis, Fachdienst 4.2 Landwirtschaft Tel. 06031/6008 0
Wetteraukreises, Untere Jagdbehörde des Tel. 06042/989 161
Wetteraukreis, Untere Naturschutzbehörde Tel. 06031/6008 85
Landesjagdverband Hessen Tel. 06032/2008
Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer im Wetteraukreis Tel. 06031/91752
Regionalbauernverband Wetterau-Frankfurt a.M. e.V. 06031/91752
Aus der Rechtssprechung:
Wer die Verletzung und Tötung von Jungwild durch Ausmähen als möglich voraussieht, gleichwohl aber keine geeigneten Verhinderungsmaßnahmen trifft und trotzdem das Mähen durchführt, nimmt den Mähtod des in den Wiesen abgelegten Jungwildes billigend in Kauf und handelt daher vorsätzlich. Er begeht nach dem Tierschutzgesetz eine Straftat, die bei einer Ersttat in aller Regel vom Gericht mit einer Geldstrafe geahndet wird. (Quelle: Amtgericht Pirmasens, Urt. v. 2.8.2001 -4008 ls 8545/00.1 Cs-).
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